Online buchen - Last Minute Urlaub Tipps
Last-Minute-Urlaube boomen wie nie zuvor und die Zahl der Online Buchungen steigt.
Die Arbeiterkammer hat zu Beginn der Reisesaison eine Reihe von Tipps und Warnungen zusammengestellt:
Wer noch rasch einen Urlaub buchen will, dem bleibt oft nur noch der Weg zur Restplatzbörse. Doch nicht alles, was dort als vermeintliches Reiseschnäppchen angeboten wird, erweist sich später als wirklich günstig.
Vergleichen zahlt sich aus - Konsumentenschützer raten dringend dazu, auch bei kurzfristigen Buchungen Preise und Konditionen genau zu vergleichen. Denn oft klingt ein Angebot günstig, tatsächlich wurde aber nicht der Preis gesenkt, sondern nur bestimmte Leistungen wie Halbpension oder Transfer (zwischen Flughafen und Unterkunft) gestrichen.
Was Last Minute ist - Grundsätzlich gilt, dass Reiseanbieter ihre Angebote nur als Last Minute bewerben dürfen, wenn der Trip maximal zwei Wochen vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot tatsächlich reduziert ist.
Mindestens zehn bis 15 Prozent sollte der Preis nach Ansicht der Verbraucherschützer je nach Saison und Ziel unter vergleichbaren Katalogangeboten liegen. Alles andere sei Etikettenschwindel.
Gleiche Rechte - Im Übrigen gilt: Last-Minute-Reisende haben wegen des Rabatts nicht weniger Rechte - wichtig etwa, wenn es um Reklamationen geht, etwa wenn sich der Pool als Baugrube herausstellt oder statt des bezahlten Doppelzimmers nur ein Einzelzimmer geboten wird.
Je detaillierter, desto besser - Eine weitere wichtige Faustregel: Je detaillierter das Offert des Reiseveranstalters, desto besser. Denn je mehr Einzelheiten bekannt sind, desto leichter lässt sich am Urlaubsort beurteilen, ob die versprochene Leistung auch erbracht wird.
So sagt etwa die Bezeichnung Viersternhotel nichts über Größe und Lage der Zimmer, Sportmöglichkeiten oder einen beheizten Swimmingpool aus. Persönliche Wünsche sollten daher bei der Buchung angesprochen und im Reisevertrag festgehalten werden.
Schutz vor Pleite - Auch zu einer Last-Minute-Reise gehört der Sicherungsschein, der Touristen vor Veranstalterpleiten schützt. Bezahlt werden sollte nur, wenn der Schein ausgehändigt wird. Er findet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung. Sicherungsscheine sind nur im Original gültig.
Urlauber sollten sofort prüfen, ob der Name des Veranstalters mit dem auf dem Sicherungsschein übereinstimmt und der Versicherungszeitraum die Reise einschließt. Im Zweifel genügt ein Anruf bei dem angegebenen Versicherer, ob der Veranstalter tatsächlich bei ihm abgesichert ist.
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2894.html
Die Arbeiterkammer hat zu Beginn der Reisesaison eine Reihe von Tipps und Warnungen zusammengestellt:
Wer noch rasch einen Urlaub buchen will, dem bleibt oft nur noch der Weg zur Restplatzbörse. Doch nicht alles, was dort als vermeintliches Reiseschnäppchen angeboten wird, erweist sich später als wirklich günstig.
Vergleichen zahlt sich aus - Konsumentenschützer raten dringend dazu, auch bei kurzfristigen Buchungen Preise und Konditionen genau zu vergleichen. Denn oft klingt ein Angebot günstig, tatsächlich wurde aber nicht der Preis gesenkt, sondern nur bestimmte Leistungen wie Halbpension oder Transfer (zwischen Flughafen und Unterkunft) gestrichen.
Was Last Minute ist - Grundsätzlich gilt, dass Reiseanbieter ihre Angebote nur als Last Minute bewerben dürfen, wenn der Trip maximal zwei Wochen vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot tatsächlich reduziert ist.
Mindestens zehn bis 15 Prozent sollte der Preis nach Ansicht der Verbraucherschützer je nach Saison und Ziel unter vergleichbaren Katalogangeboten liegen. Alles andere sei Etikettenschwindel.
Gleiche Rechte - Im Übrigen gilt: Last-Minute-Reisende haben wegen des Rabatts nicht weniger Rechte - wichtig etwa, wenn es um Reklamationen geht, etwa wenn sich der Pool als Baugrube herausstellt oder statt des bezahlten Doppelzimmers nur ein Einzelzimmer geboten wird.
Je detaillierter, desto besser - Eine weitere wichtige Faustregel: Je detaillierter das Offert des Reiseveranstalters, desto besser. Denn je mehr Einzelheiten bekannt sind, desto leichter lässt sich am Urlaubsort beurteilen, ob die versprochene Leistung auch erbracht wird.
So sagt etwa die Bezeichnung Viersternhotel nichts über Größe und Lage der Zimmer, Sportmöglichkeiten oder einen beheizten Swimmingpool aus. Persönliche Wünsche sollten daher bei der Buchung angesprochen und im Reisevertrag festgehalten werden.
Schutz vor Pleite - Auch zu einer Last-Minute-Reise gehört der Sicherungsschein, der Touristen vor Veranstalterpleiten schützt. Bezahlt werden sollte nur, wenn der Schein ausgehändigt wird. Er findet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung. Sicherungsscheine sind nur im Original gültig.
Urlauber sollten sofort prüfen, ob der Name des Veranstalters mit dem auf dem Sicherungsschein übereinstimmt und der Versicherungszeitraum die Reise einschließt. Im Zweifel genügt ein Anruf bei dem angegebenen Versicherer, ob der Veranstalter tatsächlich bei ihm abgesichert ist.
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2894.html





